Auslandsreisen mit AHDS-Medikamenten
Auslandsreisen mit AHDS-Medikamenten |
Bei Reisen ins Ausland können ADHS-Medikamente wie beispielsweise das OROS®-Medikament mitgenommen werden, wenn entsprechende Bescheinigungen dabei sind. Welche Unterlagen nötig sind, hängt von der Dauer und dem Ziel der Reise ab.
Bei Reisen bis zu 30 Tagen durch oder in Länder des Schengener Abkommens reicht eine vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung (Bescheinigung als PDF-Dokument) aus, die durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde (Adressliste als PDF-Dokument) oder eine von ihr beauftragte Stelle beglaubigt wird.
Zu diesen Ländern zählen die EU-Staaten (Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Italien, Spanien, Portugal, Griechenland, Österreich, Dänemark, Schweden, Finnland) sowie Norwegen und Island, die zwar nicht zur Europäischen Union gehören, aber trotzdem das Schengener Abkommen unterzeichnet haben.
Folgende Staaten haben zwar das Schengener Abkommen bereits unterzeichnet, aber noch nicht vollständig umgesetzt: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern. Hier empfiehlt es sich, gezielt bei den Konsulaten nachzufragen, ob die Bescheinigung allein ausreichend ist.
Bei allen anderen Staaten empfiehlt es sich in jedem Fall, eine ärztliche Bescheinigung in englischer Sprache mitzunehmen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthält. Darüber hinaus sollten Sie sich vor Antritt der Reise bei der zuständigen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland über die jeweiligen Einfuhrbestimmungen erkundigen.
Die anschließende Länderliste zeigt, welche besonderen Bestimmungen zu beachten sind und an welche diplomatischen Vertretungen Sie sich wenden können. Dabei stehen folgende Punkte im Fokus:
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Einfuhr: International kontrollierte Substanzen dürfen nur für persönliche medizinische Zwecke eingeführt werden. Die Einfuhrbestimmungen gelten auch für den Transit.
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Bedingung:

a) beglaubigtes Arztzeugnis, ärztliche Verschreibung - sollte zumindest in englischer Sprache vorliegen.

b) Bewilligung: Eine Bewilligung muss durch die zuständige nationale Behörde des bereisten Landes ausgestellt werden. Sie sollte frühzeitig beantragt werden. Bewilligungsanträge sollten folgende Angaben enthalten: Vollständiger Name und Vorname(n) sowie Adresse des Patienten; Name und Adresse des behandelnden Arztes, Aufenthaltsadresse des bereisten Landes, Name und Menge des mitzuführenden Medikaments sowie Angaben über dessen aktiven Inhaltsstoffs. Einige Länder verlangen auch Angabe der Passnummer und die exakten Ein- und Ausreisedaten und -zeiten.
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Zeitraum: Die erlaubte Menge entspricht der Dosis für eine bestimmte Behandlungsdauer
Sollte das von Ihnen ausgewählte Reiseziel nicht in dieser Länderliste zu finden sein, dann wenden Sie sich bitte an die zuständige diplomatische Vertretung des jeweiligen Landes.
Ägypten,
Australien,
Brasilien,
Bulgarien,
Dominikanische Republik,
Großbritannien,
Irland,
Israel,
Kanada,
Kroatien,
Kuba,
Malediven,
Marokko,
Mexiko,
Neuseeland,
Schweiz,
Sri Lanka,
Südafrika,
Thailand,
Tunesien,
Türkei,
USA
Bitte beachten Sie, dass wir für diesen zusätzlichen Service keine Gewährleistung übernehmen können. Änderungen der Bestimmungen in den einzelnen Ländern sind ständig möglich. Im Zweifelsfall sollte daher die Botschaft des jeweiligen Reiselandes kontaktiert werden.
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